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Ab 2023: Mehrweg-Pflicht oder Mehrweg-Segen?

12-09-2022

Ab Januar 2023 müssen gastronomische Betriebe Mehrwegverpackungen für Take-Away-Food anbieten. Das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes vor, mit dem Ziel, Plastikmüll und die damit einhergehenden, negativen Umweltauswirkungen zu reduzieren.

 

2017 fielen allein in Deutschland ca. 350.000 Tonnen Abfall für Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen an. Knapp 80% dieser Einwegverpackungen wurden von Imbissen, Restaurants, Kantinen und anderen gastronomischen Betrieben in Verkehr gebracht. Das Problem: Die Verpackungen landen viel zu oft in der Natur anstatt recycelt zu werden. Insbesondere Plastik gelangt zu großen Teilen in Meere, Wälder, Tiermägen und findet sich schließlich in Form von Mikroplastik praktisch überall, sogar in unserem Körper. Vor diesem Hintergrund sehen wir die so negativ klingende „Pflicht“ zu Mehrweg eher als einen längst notwendigen Segen; als einen positiven Schritt gegen die fortschreitende Umweltverschmutzung und die damit verbundenen prekären Folgen für Natur, Lebewesen und Menschheit. Und auch als einen Segen für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung., denn mit Mehrwegverpackungen können To-Go-Speisen aufgewertet, Kosten gespart und Prozesse optimiert werden.

Erfahren Sie mehr über Ihre Vorteile durch den Einsatz von Mehrwegverpackungen in unserem Blogbeitrag „Jetzt den Mehr-Weg gehen“.

Zum blogbeitrag

 

Was steckt hinter der neuen Mehrwegverordnung?

Caterer, Lieferdienste, Restaurants und alle anderen gastronomischen Betriebe, die Speisen To-Go anbieten, müssen ab Januar 2023 eine Mehrwegverpackung als Alternative zu Einwegbehältern anbieten. Während große Betriebe dazu verpflichtet sind, gibt es für kleinere Betriebe eine Ausnahme. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und weniger als fünf Beschäftigten sind von der Pflicht ausgenommen. Diese Betriebe müssen jedoch ihren Gästen ermöglichen, deren eigene, mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen.

Detailliertere Informationen zu den Regelungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums.

Mehr Informationen

 

Welche Möglichkeiten bestehen in der Umsetzung?

Prinzipiell bestehen zwei Lösungen, um Mehrwegverpackungen anzubieten. Entweder werden Mehrwegbehältnisse eigenständig gekauft und beispielsweise gegen einen Pfand an Kundschaft ausgegeben. Oder es wird sich für ein Poolsystem entschieden. Bei dieser Variante besteht ein ganzes Netzwerk aus Betrieben, die Mehrwegverpackungen derselben Anbieter*innen einsetzen. Kund*innen kaufen ihre Speisen in einem Mehrwegbehälter und können diesen anschließend bei allen anderen teilnehmenden Betrieben zurückgeben. Derartige Poolsysteme bieten Gastronom*innen sowie Gästen im Vergleich zu betriebseigenen Mehrwegverpackungen ein hohes Maß an Flexibilität.

Wir haben für Sie die gängigsten Poolsysteme gegenübergestellt.

Zum Vergleich der poolsysteme


Sehen Sie die kommende Mehrwegpflicht als Chance und nicht als Zwang. Bei Beratungsbedarf stehen wir gerne an Ihrer Seite, sprechen Sie uns an.

Bild: iStock

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