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7 % Mehrwertsteuer auf Speisen müssen bleiben

07-08-2023

Im Zuge der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt, um gastronomische Betriebe zu entlasten. Diese Regelung wurde aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise bis zum 31.12.2023 verlängert, soll aber danach auslaufen. Gemeinsam mit vielen anderen Verbündeten der Branche, sprechen wir uns für einen langfristigen Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent aus.

 

Die 7 %-Regelung muss bleiben, damit…

…Auswärts-Essen bezahlbar bleibt.

Eine Steuererhöhung kann nicht von der Gastronomie alleine getragen werden und müsste über höhere Preise an die Gäste weitergegeben werden. Mit diesem Preisschock wird das „Essengehen“ ebenso wie die Verpflegung in Einrichtungen wie Kitas und Schulen zu einem Luxusgut, das sich viele Menschen nicht mehr leisten können. 

 

…faire Löhne gezahlt werden können.

Im Gastgewerbe sind über zwei Millionen Menschen beschäftigt, die sich in der Branche wohlfühlen sollen und denen ein fairer Arbeitslohn zusteht. Die Steuersenkung auf 7% hat vielen Betrieben Spielräume geboten, um die Steigerung der Personalkosten aufzufangen und attraktive Arbeitsplätze zu bieten.

 

…unsere Städte und Dörfer lebendig und lebenswert bleiben.

Restaurants, Cafés und Biergärten beleben Städte ebenso wie den ländlichen Raum und sind wesentliche Treffpunkte für sozialen Austausch. Sie stehen für regionalen Zusammenhalt, kulturelle Vielfalt, Genuss und Lebensqualität. Kurzum: Unsere Branche ist ein wichtiger Anker für gesellschaftlichen Zusammenhalt.

 

…Weiterentwicklung und eine nachhaltige Unternehmensführung möglich sind.

Um auf umweltschonende Prozesse umzusteigen und in die Weiterentwicklung von Personal zu investieren, sind teilweise Investitionen notwendig. Eine gesenkte Mehrwertsteuer schafft finanzielle Spielräume, um eine nachhaltige Entwicklung anzutreiben.

 

…es einen fairen Wettbewerb zwischen Gastronomie und Supermärkten mit To-Go-Angeboten geben kann.

Supermärkte treten mit einem umfangreichen Angebot von verzehrfertigen Speisen längst in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie. Das dortige Essen zum Mitnehmen wird jedoch ebenso wie Essenslieferungen nur mit 7% besteuert. Für die Wettbewerbsfähigkeit von Restaurants und Wirtshäusern ist es notwendig, gleiche Bedingungen für alle zu schaffen.

 

…in Deutschland das gilt, was in Europa längst Konsens ist.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants ist in der EU bereits viel mehr die Regel als eine Ausnahme. In aktuell 23 EU-Staaten wird steuerlich kein Unterschied zwischen dem To-Go-Gericht aus dem Supermarkt, der Essenslieferung oder dem Essen im Restaurant gemacht. Deutschland sollte diesem Vorbild folgen.

 

Mehr Informationen inklusive Online-Petition und Stimmen der Branche finden Sie auf der Website des DEHOGA.

zum dehoga

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Bild: iStock

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