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Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG)

19-12-2018

Das neue Verpackungsgesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft. Zwar gilt bereits seit Jahren eine Lizenzpflicht für Verpackungen, die Meldepflicht wird jedoch durch die Einführung der Stiftung "Zentrale Stelle Verpackungsregister", einer Art Kontrollbehörde, erheblich verschärft.

Die Transportverpackungen unserer Waren (Kartons, Beutel usw.) werden durch die Hersteller der Produkte lizenziert. Das ist nicht relevant für Sie. Anders ist das aber bei Verpackungsmaterial, das Sie verwenden, um Ihre Speisen "Ready to go" zu machen. Beispiele dafür sind Pommes-Schalen, Burger-Verpackungen, Coffee to go Becher und Einschlagpapier.

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, Ihre Mengen an ein Duales System sowie an die "Zentrale Stelle Verpackungsregister" zu melden. Den Verwaltungsaufwand sollten Sie nicht unterschätzen.

Wir haben uns daher entschieden, ab dem 01.01.2019 ausschließlich bereits lizenziertes Verpackungsmaterial zu verkaufen. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite und müssen nichts weiter tun. Unsere Artikel werden auch einen entsprechenden Zusatz auf Lieferschein und Rechnung erhalten, so dass Sie diese bei Kontrollen jederzeit vorlegen können.

Je nach Material werden einige Produkte dadurch deutlich teurer. Bei Preisvergleichen sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie die richtigen Vergleiche ziehen. Vom Kauf nicht lizenzierter Verpackung bei gleichzeitigem Verzicht auf die gesetzlichen Meldungen raten wir dringend ab. Die angedrohten Strafen sind erheblich. Weitere Infos finden Sie unter verpackungsregister.org.

 

Bild: iStock

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